Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V.
Wettbewerbe BKD u.a.

Seminare und Erfahrungsaustausche des BKD 2025


Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. bietet den Führungskräften der Mitgliedsverbände im Jahr 2025 wieder interessante Seminare und Erfahrungsaustausche an:


von - bis
Seminar
28. bis 29.03.2025
Erfahrungsaustausch neue Vereinsvorsitzende
25. bis 26.04.2025
Erfahrungsaustausch der Landesverbände
16. bis 18.05.2025
Fachberatung I
27. bis 29.06.2025
Recht I
04. bis 06.07.2025
Fachberatung II
10. bis 12.10.2025
Recht II
24. bis 26.10.2025
Umwelt




Stand 01.11.2024
(Aus organisatorischen Gründen behält sich der BKD eventuelle Änderungen vor.)



Auslobung des Wettbewerbes 2026

für Kleingartenanlagen der Städte und Gemeinden und ihre Kleingartenorganisationen Auslobung 2026

Kleingartensommer: cool und gemeinsam statt hitzig und einsam
  • Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) schreiben gemeinsam den 26. Bundeswettbewerb 2026 „Gärten im Städtebau“ aus.
  • Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden, Kleingartenorganisationen, die unter dem Dach des BKD organisiert sind, die Fachwelt sowie die Öffentlichkeit. Durch ihn sollen Städte, Gemeinden und deren im BKD organisierte Kleingartenorganisationen für innovative und nachhaltige Kleingartenpolitik ausgezeichnet werden. Zugleich soll mit dem Wettbewerb die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Bürgergesellschaft, für Umwelt und Natur sowie für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden aufmerksam gemacht werden.
  • mehr hier

Fachkongress und offizielle Eröffnung des BKD-Bundeszentrums


Der BKD als Mitglied der Internationalen Dachorganisation des europäischen Kleingartenwesens, der Fédération Internationale des Jardins Familiaux  richtete am 27. und 28.08.2024 den Internationalen Fachkongress im Bundeszentrum des BKD mit Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Partnerorganisationen sowie Gästen aus Politik, Kommunal- und Landesverwaltung, aber auch der Wissenschaft aus.

Zu diesem Kongress waren die Landesfachberater der Mitgliedsverbände des BKD  eingeladen, so auch der Landesfachberater des Landesverbandes Thüringen, das Präsidiumsmitglied Bernd Reinboth.

Folgende interessante fachliche Themen standen beim Fachkongress auf der Agenda:


    • Ergebnisse und Stand des Projektes „Kleingärten für biologische Vielfalt“
    • Was macht Kleingärten zu idealen Partnern von Schwammstädten
    • Urbane Waldgärten als neues naturnahes Konzept für Kleingärten
    • Hortisole – kleingärtnerisch genutzte Böden im Kontext Klima- und Artenschutz
    • Entwicklung von neuen Flächenpotenzialen beim Autobahnausbau in Hamburg
    • Zukünftige Bedeutung von Kleingartenparks im Stadtquartier
    • Terra Preta und Biodiversität
    • Permakultur – deren Umsetzung als Chancen und Herausforderung in Kleingartenanlagen

Am Abend des 27.08. erfolgte im Rahmen eines Gartenfestes die offizielle Einweihung des fertiggestellten Bundeszentrums im Beisein der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz sowie des stellvertretenden Bürgermeisters von Neukölln, Gerrit Kringel.

Das neue Bundeszentrum ist zugleich Ausstellungszentrum zur Zukunft der Kleingärten, Bildungs- und Seminarhaus sowie Tagungs- und Veranstaltungsort. Und es ist die Geschäftsstelle des Bundesverbands der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. sowie des Deutsche Schreberjugend Bundesverbands e. V.

Gleichzeitig wurde auch die Dauerausstellung „Stadt | Natur | Mensch“ eröffnet.  Sie ist als eine interaktive Ausstellung konzipiert, die Entwicklung, Bedeutung und Potenziale der Kleingärten für die Stadtentwicklung illustriert.

Das „Grüne Klassenzimmer“ im Außenbereich wird ab Frühjahr 2025 durch die Deutsche Schreberjugend gestaltet.


Text / Bilder: B. Reinboth / PM LV Thüringen


Seminare des BKD 2025


Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. bietet den Führungskräften der Mitgliedsverbände im Jahr 2025 wieder interessante Seminare an:


vombisSeminar
16. Mai 202515. Mai 2025Fachberatung I
27. Juni 202529. Juni 2025Recht I
04. Juli 202506. Juli 2025Fachberatung II
10. Oktober 202512. Oktober 2025Recht II
24. Oktober 202526. Oktober 2025Umwelt


Stand 20.12.2024
(Aus organisatorischen Gründen behält sich der BKD eventuelle Änderungen vor.)


Ideenwettbewerb „Naturnahe Kleingärten“


ab dem 1. September ruft die DGG dazu auf, am Ideenwettbewerb „Naturnahe Kleingärten“ teilzunehmen.

Der Wettbewerb wird  mit Unterstützung des Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft e.V., der Deutschen Schreberjugend e.V. , dem Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. durchgeführt

Unter dem Link https://www.tausende-gaerten.de/mitmachen/kleingartenvereine-ideenwettbewerb/ finden Sie mehr Informationen zu den Mitmachbedingungen.

Naturnahe Kleingärten können wertvolle Oasen für die Artenvielfalt sein. Machen Sie und Ihre KGA mit beim Ideenwettbewerb für Kleingärten im Rahmen des Projektes „Tausende Gärten – Tausende Arten“. Wer Lust hat, seine Parzelle in ein Paradies für Wildbienen, Schmetterlinge, Vögel und andere Tiere zu verwandeln und dies am liebsten gemeinsam mit anderen tut, ist genau richtig bei diesem Wettbewerb. Es geht darum, anzufangen. Denn von der Idee bis zur Realisierung ist es oft ein längerer Weg – und gemeinsam lässt sich viel erreichen.

Den Auftakt bildet(e) am 26. Oktober 2023 um 17 Uhr ein Online-Forum, in dem Joschka Meyer vom Landesbund Hamburg mit Beispielen aufzeigte, wie KGA alle Belange in Einklang bringen können, damit sich Mensch, Tier und Pflanze wohlfühlen.

Die Deutsche Gartenbau Gesellschaft (DGG) ruft interessierte KGV auf, ihre Ideen für Gemeinschaftsflächen bzw. für mindestens drei Parzellen bis 28.1.2024 einzureichen.

Gesucht werden Ideen für die naturnahe Gestaltung von Gemeinschaftsflächen oder Musterparzellen. Vieles ist denkbar: Blühstreifen, Wildblumenbeete, Wildblütenkräuterrasen, Insektenhotels, Trockenmauern, Totholz, begrünte Wege, Musterparzellen, kleine Feuchtbiotope  und vieles andere mehr.

Die drei siegreichen Anlagen mit den besten kreativen und naturnahen Ideen bekommen einen Praxis-Workshop. Es winken weitere attraktive Preise, z.B. Vorträge von Experten, hilfreiche Lektüre und Saatgut.

Wir freuen uns, wenn Sie das Plakat in Ihrer Kleingartenanlage zentral aufhängen.


Wissen schafft Perspektiven – BDG Wissenschaftspreis


Letzter Aufruf zum BDG-Wissenschaftspreis

Die bisherigen Einsendungen zur diesjährigen Auslobung des BDG-Wissenschaftspreises sind vielzählig und vielversprechend. Die Auswahl von Preisträgern wird nicht leichtfallen. Lassen Sie sich überraschen, wir werden berichten!

Zum BDG-Wissenschaftspreis: http://bit.ly/bdg-wissenschaftspreis

Wissen schafft Perspektiven

Spätestens mit Beginn der Corona-Pandemie sind Kleingärten verstärkt in den Fokus vieler Menschen geraten, und damit der Medien und auch der Wissenschaft. Alle, die sich an einem eigenen Kleingarten oder der Kleingartenanlage in der Nachbarschaft erfreuen können, wissen, welche positiven Effekte damit verbunden sind. Im besten Fall treffen hier der Anbau von gesunden Lebensmitteln, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, eine ausgewogene Ernährung, körperliche Betätigung im Garten, Gemeinschaft, Integration und Inklusion, Muße tun, Kreativität und Bildung zusammen. In Kleingärten findet man die multifunktionalen Räume, die so dringend gebraucht werden.

Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der ganzen Welt interessieren sich für unsere „eierlegende Wollmilchsau“.


Auf EU-Ebene untersucht man, wie „urbane Landwirtschaft“ – Kleingärten sind ein wichtiger Teil davon – verstärkt in die europäische, regionale und lokale Politik integrierbar ist. International nehmen die Belege für die positiven Gesundheitseffekte von Kleingärten zu. Nachgewiesen ist auch, dass (Klein-)Gartenböden mit die wichtigsten Kohlenstoffspeicher sind. Die biologische Vielfalt, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Anlagen und das vielfältige Bildungs- und Fachberatungsangebot der Verbände sind weitere bedeutsame Forschungsfelder.


Der Erkenntnisgewinn für die Vereine und Verbände, für Politik und Verwaltung ist nicht zu unterschätzen. Wissenschaftliche Belege sind eine der wichtigsten Grundlagen, um Kleingärten als integraler Bestandteil der Kommunen zu stärken und weiterzuentwickeln.


Eva Foos, BDG


Sieger der 25. Kleingarten-Meisterschaft stehen fest


Siebenmal Gold für Deutschlands Kleingartenvereine

Die 22 Auszeichnungen in Gold, Silber und Bronze sind nun vergeben! Am 19. November 2022 fand die Preisverleihung und Abschlussveranstaltung des diesjährigen Bundeswettbewerbes „Gärten im Städtebau“ in Berlin statt. Sieben Gold-, neun Silber- und sechs Bronzemedaillen wurden verliehen.

Die Auszeichnungen würdigen besondere soziale, ökologische und städtebauliche Leistungen der Kleingartenvereine. Das Motto in diesem Jahr lautete: „Kleingärten: Stadtgrün trifft Ernteglück“.


„Der 25. Bundeswettbewerb machte einmal mehr deutlich, dass Kleingartenanlagen ihren Zweck innerhalb dicht besiedelter Städte ebenso erfüllen wie im ländlichen Raum. Während der elftägigen Bereisung zeigte sich eindrucksvoll wie wandlungs- und anpassungsfähig das Kleingartenwesen auf diverse gesellschaftliche Herausforderungen reagiert.“ erklärt Dirk Sielmann, Präsident des Bundesverbands der Gartenfreunde. „In vielen der am Wettbewerb beteiligten Kommunen ist erkannt worden, dass es unabdingbar ist, das Kleingartenwesen in der aktuellen Zeit des Wandels zu fördern und zu unterstützen.“

Mehr dazu auf der Homepage des BDG


Endspurt für den BDG-Wissenschaftspreis

Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ 2022 nähert sich seinem Höhepunkt, der Preisverleihung am 19. November in Berlin. Gleichzeitig naht der Einsendeschluss für den BDG-Wissenschaftspreis, der 31. März 2023.

Die 22 Preisträger des diesjährigen Wettbewerbs zeigen wieder einmal, wie vielfältig und breit gefächert Deutschlands Kleingartenvereine und ihre Kleingartenanlagen aufgestellt sind. Beeindruckend, das Engagement für den Schutz der biologischen Vielfalt, für Bildung und soziales Miteinander. Eine professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Unterstützung der Verbände sowie die langjährige Pflege einer guten Zusammenarbeit mit den Kommunen hinterlassen ihre Spuren. Die Bedeutung der Kleingärten für die Gesellschaft wird vielerorts seitens der Politik und Verwaltung wertgeschätzt. Einzelne Kommunen nehmen viel Geld in die Hand, um Anlagen zeitgemäß weiterzuentwickeln und neue anzulegen. 

Vereine, Verbände und Kommunen – alle müssen sich aktuell großen Herausforderungen stellen und passende Lösungsansätze für ihre Region entwickeln. Viele Vereine gehen in Kooperation mit Bildungs- und Naturschutzeinrichtungen und den Kommunen voran, legen Biotope an, gärtnern gemeinschaftlich und naturnah und tragen ihre Erfahrungen und ihr Wissen in die Stadtgesellschaft.

Um Antworten auf die drängenden Fragen zu finden, ist auch die Wissenschaft gefragt. Der BDG-Wissenschaftspreis soll Forschenden einen Anreiz bieten, sich verstärkt dem Kleingartenwesen als spannendem Forschungsthema zuzuwenden. Alle vier Jahre ausgeschrieben trägt er dazu bei, dass Kleingartenorganisationen, Politik und Verwaltung ihre Wissensbasis erweitern und Anregungen für die Zukunft bekommen. 


Der Preis versteht sich auch als Mittel der Nachwuchsförderung und dient nicht zuletzt dazu, künftige Entscheiderinnen und Entscheider und Berufstätige auf den besonderen Wert der Kleingärten und ihrer Organisationen aufmerksam zu machen. Denn Stadt-, Regional- und Landschaftsplanung, Gartenbau, Klimageographie und Landschaftsökologie sowie das Gesundheitswesen, um nur einige zu nennen, spielen eine entscheidende Rolle für den Erhalt und die bedarfsgerechte und zeitgemäße Entwicklung der Kleingartenanlagen.

Machen auch Sie auf den Wissenschaftspreis des BDG aufmerksam! Sprechen Sie Studierende und Mitglieder von Forschungseinrichtungen darauf an und verbreiten Sie den Aufruf, ob auf Ihrer Website, als Aushang oder über Social-Media-Kanäle! Speziell zum anstehenden Semesterbeginn sind spannende Forschungsthemen immer gerne gesehen.


Mehr » zum BDG-Wissenschaftspreis


Eva Foos, BDG

25. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“


Unser Kleingartenverein  ELLER aus dem Sonneberger Verband hat sich einen Platz im Finale des Bundeswettbewerbes „Gärten im Städtebau“ 2022 gesichert   Alle teilnehmenden Vereine haben sich gemeinsam mit ihren Kommunen unter dem Motto „Kleingärten: Stadtgrün trifft Ernteglück“  im Sommer vom 24. Juni bis zum 4. Juli 2022 dem Votum der siebenköpfigen interdisziplinär zusammengesetzten Wettbewerbsjury gestellt.
Mehr zum 25. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ 2022

Tourenplan
Die Reiseroute der Jury begann in Braunschweig und führte im Uhrzeigersinn bis nach Berlin. Die Bewertungen erfolgen dabei in verschiedenen Kategorien. Der ökologischen Bedeutung von Kleingärten in Städten und Gemeinden wird in diesem Wettbewerb noch höhere Wertschätzung beigemessen als in vorangegangenen Wettbewerben.

Mehr Infos gibt es unter https://bit.ly/bdg_bundeswettbewerb25


Sandra von Rekowski, BDG
Ergänzungen / Modifizierungen auf LV Thüringen  Reinhard Gering, LVTh


100 Jahre organisiertes Kleingartenwesen -Neuerscheinung des BDG


Seit über 100 Jahren, genau seit dem 14. August 1921 gibt es in Deutschland eine Dachorganisation für das Kleingartenwesen.
Anfangs unter der Bezeichnung ,,Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“, ist es heute der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG), der sich für ein starkes Kleingartenwesen in Deutschland einsetzt und als politischer Interessenvertreter das Thema Kleingärten im öffentlichen Diskurs positioniert.
Zum 100. Gründungsjahr wirft der BDG mit seinem Buch ,,Die ersten 100 Jahre – Die Verbandsgeschichte des deutschen Kleingartenwesens“ einen detailgenauen Blick auf die Geschehnisse des vergangenen Jahrhunderts. Autorin Caterina Paetzelt stellt die Entwicklungsgeschichte des deutschen Kleingartenwesens ausgehend von ihren Ursprungslinien chronologisch auf 252 Seiten und reich bebildert mit über 650 Abbildungen dar. Eine Geschichte, die deutlich macht, wie das Kleingartenwesen – selbstorganisiert und selbstverwaltet – stabile Strukturen bietet und als verlässlicher Partner für Kommunen und viele weitere gesellschaftliche Akteure einen gesellschaftlichen Wert hat, der weit über das private Gärtnern und den Gartenzaun hinaus geht.


    • Dieses Buch ist eine wunderbare Möglichkeit, um verdienstvolle Gartenfreunde auszuzeichnen. Ihre Bestellung richten Sie bitte bis 15.01.2022 an die Geschäftsstelle des LV Thüringen.
    • herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.,
      252 Seiten, mehr als 650 Abbildungen, gebundene Ausgabe,
      Einzelpreis: 15,00 Euro, zzgl. Versand

gemäß Information von Sandra von Rekowski, BDG


Kleingärten zeigen wie’s geht – produktiv und nachhaltig


Seit etwa 200 Jahren gibt es in Deutschland Kleingärten für den Anbau gärtnerischer Erzeugnisse für den Eigenbedarf, anfangs aus purer Notwendigkeit, um sich mit lebensnotwendigen Nahrungsmitteln zu versorgen, heutzutage aus Freude am Gärtnern, als Erlebnis für die Kinder und für gesunde Bio-Erzeugnisse. „Urban Gardening“ liegt im Trend.

Nicht zu unterschätzen ist aber nach wie vor der Wert, den die Kleingärten für die Versorgung mit Lebensmitteln haben. Gewusst wie, kann sich eine Familie über den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse auf einer Parzelle das ganze Jahr lang selbst versorgen. Schätzungsweise 5 Mio. Menschen nutzen die Vorzüge des über das Bundeskleingartengesetz geschützten Kleingartenwesens, eine Ausgangssituation, die international ihresgleichen sucht.

Was bei uns ein Hobby ist, bildet global gesehen als „kleinbäuerliche Landwirtschaft“ das Rückgrat der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung. Diese Formen der Nahrungsmittelerzeugung in den Blick zu nehmen und wissenschaftlich weiter zu erforschen, lohnt sich!

Der BDG unterstützt daher „Hidden Champions“, ein Diskussionspapier des Deutsche Schreberjugend Bundesverbandes e.V., das anhand von Einzelbeispielen und wissenschaftlichen Studien die Potentiale und die Bedeutung des Eigenanbaus in Kleingärten beleuchtet.

Hinweis: zur entsprechenden Seite der Schreberjugend

In Anbetracht der Herausforderungen unserer Zeit sind wir mehr denn je auf eine nachhaltige sozial-, natur- und umweltverträgliche Landbewirtschaftung und Nahrungsmittelerzeugung angewiesen. Unsere Kleingärten zeigen, wie es gehen kann, regional und saisonal, ökologisch, umweltgerecht und klimafreundlich! Zudem wird das Wissen zum Eigenanbau von Obst- und Gemüse hier seit eh und je gefördert und an Kinder und Erwachsene weitergegeben. Dies gilt es zu erhalten und weiter auszubauen!


Eva Foos, BDG


BDG-Wissenschaftspreis ausgelobt


Den BDG-Wissenschaftspreis lobt der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde alle vier Jahre aus. Der Preis wird an Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie an Studierende vergeben, die sich fachlich mit dem Kleingartenwesen auseinandersetzen.
Der BDG-Wissenschaftspreis 2023 wird als offener Wettbewerb ausgeschrieben. Die eingereichten Unterlagen können namentlich gekennzeichnet sein. Prämiert werden wissenschaftliche Arbeiten mit zukunftweisenden Ideen im Sinne der ökologischen, städtebaulichen und sozialen Funktion von Kleingärten.

Für den Preis in Frage kommen Arbeiten, die dazu geeignet sind, zu einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Bestands an Kleingärten beizutragen bzw. empirisch den Wert von Kleingartenanlagen für Umwelt und/oder Gesellschaft zu ermitteln.

Es scheint noch weit hin bis zum Einsendeschluss am 31. März 2023. Gleichzeitig ist es nie zu früh, um in Ihrem Umfeld bei Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen das Kleingartenwesen als Forschungsthema schmackhaft zu machen!

mehr hier


Wir rufen unsere Kleingartenverbände und Kleingartenvereine auf, die genannten Gruppen Wissenschaftler und Studierende (aus den Verwaltungen und Schulen) aus ihrer Region für die Teilnahme an diesem Wettbewerb anzuregen und somit etwas für die Zukunft des Kleingartenwesens zu erreichen..
Machen Sie auf den BDG-Wissenschaftspreis aufmerksam!
Helfen Sie mit, vorbildhafte Ansätze des Kleingartenwesens bekannter zu machen, für das Potenzial unserer Kleingärten zu sensibilisieren und neue Impulse für unsere gemeinsamen Aufgaben zu bekommen!


Newsletter RA Nessler


„Buchführung“ im Verein kann auch mit Excel rechtmäßig sein!
Oder: Ordnungsgemäße Ablage der Belege


Viele Vereine und Verbände sind nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßig … Weiterlesen

Hinweise des BDG – Rechtsanwälte Nessler und Duckstein


Fragen und Antworten zum „Gesetz zur Abmilderung der Folge in der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“

 Im Hinblick auf Mitgliederversammlung und Vorstandsarbeit:


Muss ich als Vereinsvorstand jetzt unbedingt tätig werden?


Nein, für die Vereine haben die vorübergehend geltenden neuen Regelungen hinsichtlich Mitgliederversammlung und Vorstandsarbeit einfach mehr Möglichkeiten gebracht, Beschlüsse der Mitglieder herbeizuführen. Die Vereine müssen diese Möglichkeiten nicht nutzen, sie sollten vielmehr kritisch prüfen, ob ein Beschluss der Mitglieder oder gar die Durchführung einer Mitgliederversammlung unbedingt erforderlich ist.


Laut unserer Satzung endet die Amtszeit des Vorstands.
Müssen wir jetzt unbedingt trotz Corona-Pandemie eine Mitgliederversammlung durchführen, um auch weiterhin einen handlungsfähigen Vorstand zu haben?


Nein, genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 des Gesetzes Vorkehrungen getroffen; dort heißt es:

„Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“

Mit anderen Worten: Auch Vereine, die derzeit keine Mitgliederversammlung abhalten können, bei denen aber laut Satzung Neuwahlen fällig wären, und/oder bei denen eigentlich das Vorstandsamt zeitlich befristet ist, bleiben vorerst handlungsfähig. Denn auch entgegen einer anderslautenden expliziten Satzungsregelung endet die Amtszeit des Vorstands erst mit Bestellung des nachfolgenden Vorstands.


Der Gesetzgeber hat doch die Möglichkeit geschaffen, Beschlüsse – und damit auch Wahlen – auch auf anderem Wege als in Form einer herkömmlichen Mitgliederversammlung zu treffen. Sind wir dann nicht gezwungen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen?


 In der Tat besteht rechtlich die Möglichkeit, Beschlüsse auch auf alternativen Wegen zu treffen. Das bedeutet aber nicht, dass eine solche Beschlussfassung auch tatsächlich hergeführt werden könnte. Denn zu den nach wie vor geltenden Form- und Fristvorschriften, die es in Bezug auf Mitgliederversammlungen weiterhin zu beachten gilt, kommen zusätzliche Anforderungen dazu, denen entsprochen werden muss – beispielsweise erforderliche technische Ausstattung und technisches Knowhow von Verein und Mitgliedern.

Am Ende kann man bei den meisten Vereinen wohl nicht davon ausgehen, dass sie realistischer Weise in naher Zukunft eine der in § 5 Abs. 2 beschriebenen Möglichkeiten der Mitgliederversammlung rechtssicher nutzen können. Dort heißt es:

„Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.“

Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Beschlussfassung bzw. Wahl tatsächlich am Ende bei Beachtung aller Form- und Fristvorschriften auf dem „alternativen“ Wege tatsächlich zügiger stattfinden würde als dies bei einem Warten auf das Ende der Sondersituation und mit Hilfe einer dann durchgeführten konventionellen Mitgliederversammlung der Fall wäre.


Wenn wir jetzt mit notwendigen Beschlussfassungen warten, bis wieder herkömmliche Versammlungen möglich sind, sind dann diese später gefassten Beschlüsse gültig?


Ja. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen, mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bis zu einem späteren Zeitpunkt zu warten.

Um es etwas abwägender mit den Worten des Rechtsanwalts Patrick Nessler auszudrücken:

„Findet die Mitgliederversammlung wegen des Coronavrius nicht in den nächsten Monaten statt, so hat dies unterschiedliche rechtliche Auswirkungen auf den Verein oder Verband. Die konkreten Auswirkungen hängen von der jeweiligen Satzung ab.

Enthält die Satzung keinerlei Vorgabe für den Zeitraum im Jahr, in dem die Mitgliederversammlung durchzuführen ist, dann ist die Verschiebung der Versammlung in die zweite Jahreshälfte als solche rechtlich unproblematisch.

Schreibt die Satzung jedoch vor, dass die Mitgliederversammlung in dem nun von der Ausgangsbeschränkung etc. betroffenen Zeitraum durchgeführt werden muss, dann ist dies grundsätzlich einzuhalten. Doch wird der in der Satzung bestimmte Zeitraum aus irgendwelchen Gründen vom Einberufungsorgan nicht eingehalten, so wird man in aller Regel nicht annehmen dürfen, dass eine später einberufene Mitgliederversammlung keine gültigen Beschlüsse fassen könne.
(Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 20. Aufl. 2016, Rn. 174).

Eine andere Frage ist es, ob sich das Einberufungsorgan durch das Unterlassen der Einberufung der Mitgliederversammlung trotz satzungemäßer Pflicht dazu schadensersatzpflichtig macht oder einen wichtigen Grund für seine Abberufung liefert.

In beiden Fällen wäre sicherlich zusätzlich zu dem Satzungsverstoß ein Verschulden des Einberufungsorgans Voraussetzung. Bei der Nichtdurchführung einer Mitgliederversammlung wegen des Coronavirus aufgrund einer behördlichen Anweisung ist dies in keinem Fall und ansonsten in der Regel nicht gegeben. Denn die Nichtdurchführung der Versammlung dient auch dem Schutz der Gesundheit der Mitglieder.“

(Auszug aus der schriftlichen Ausarbeitung eines Vortrags von RA Nessler bei einer BDG-Infoveranstaltung am 09.04.2020)


Wir brauchen dringend einen Beschluss der Mitgliederversammlung.
Was sollen wir tun?


Prüfen Sie kritisch, ob wirklich die dringende Notwendigkeit einer Beschlussfassung besteht. Oftmals ist es in Vereinen lediglich lieb gewordene Praxis, in Mitgliederversammlungen auch Entscheidungen zu treffen, die eigentlich nach Gesetz und/oder Satzung in die Entscheidungskompetenz des Vorstandes oder eines anderen Vereinsorgans fallen (sollten). Vielleicht ist die aktuelle Ausnahmesituation auch der richtige Anlass, diese bisherigen Gepflogenheiten kritisch zu hinterfragen.

Beim Abwägen kann es nicht schaden, auch die beiden folgenden Zitate im Hinterkopf zu haben.

„Mit dem Wirksamwerden der Bestellung entsteht für den Vereinsvorstand als gesetzlichem Vertretungs- und Geschäftsführungsorgan nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur eigenverantwortlichen Führung der Vereinsgeschäfte.“
(BGH, Urt. v. 12.10.1992, Az. II ZR 208/91)

„Räumt die Satzung einem Vorstandsmitglied eine bestimmte Vertretungsmacht ein, so spricht sie ihm damit regelmäßig zugleich diejenige Geschäftsführungsbefugnis [Entscheidungsbefugnis] zu, die mit dieser Vertretung untrennbar verbunden ist. Dies gilt schon deshalb, weil jede Vertretungshandlung (Außenverhältnis) zugleich ohne weiteres eine entsprechende Geschäftsführungsmaßnahme (Innenverhältnis) darstellt.“
(BGH, Urt. v. 12.10.1992, Az. II ZR 208/91)

Sollten Sie am Ende tatsächlich zu der Überzeugung kommen, dass Sie dringend einer Beschlussfassung durch die Mitglieder bedürfen, sollten Sie prüfen, ob Sie den Beschluss der Mitglieder nicht außerhalb der Mitgliederversammlung herbeiführen können. Denn momentan ist nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes auch ohne eine entsprechende Satzungsgrundlage eine Beschlussfassung außerhalb einer formalen Mitgliederversammlung möglich:

„Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.“

Konkret bedeutet das:

  1. Der Vorstand kann eine Beschlussvorlage erstellen. Diese muss so formuliert sein, dass ein Mitglied alleine aufgrund der Ausführungen in der Beschlussvorlage oder deren Begründung erkennen kann, was beschlossen werden soll.
  2. Dieser Beschlussvorschlag ist dann mit seiner Begründung an alle Mitglieder und sonst nach der Satzung in der Mitgliederversammlung stimmberechtigten Personen zu versenden mit der Aufforderung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Stimme dazu abzugeben.
  3. Die Mitglieder können dann bis zu dem festgelegten Zeitpunkt ihre Stimme in Textform abgeben. Für die Einhaltung dieser gesetzlich geregelten Textform genügen z.B. ein einfaches E-Mail, ein Telefax aber auch ein Brief.
  4. Wenn bis zum festgelegten Zeitpunkt mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Ja- oder Nein-Stimme abgegeben haben, dann ist die Beschlussfassung als solche wirksam.
  5. Danach sind die Stimmen auszuzählen. Wird die für den Beschluss nach dem Gesetz oder der Satzung erforderliche Mehrheit erreicht, ist der Beschluss wirksam gefasst.

Stand: 03.04.2020


Grüner, bunter, vielfältiger Mit alten Sorten und Biosaatgut in ein natürliches Gartenjahr


Lange dauert es nicht mehr, bis es im Garten wieder anfängt zu grünen und zu sprießen. Damit nicht nur die Blätter grün sind, empfiehlt der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG), im neuen Gartenjahr auf Natürlichkeit zu setzen. Alte Sorten und Saatgut aus biologischem Anbau bringen Abwechslung ins Beet und auf den Teller – und sind zudem ein wichtiger Beitrag zur biologischen Vielfalt.

„Der Hobbygarten ist der perfekt Ort, die schier unendliche Vielfalt von Obst und Gemüse zu entdecken“, erklärt Peter Paschke, Präsident des BDG. „Tomaten, Bohnen und Kürbisse zum Beispiel kommen in viel mehr Formen, Farben und Geschmacksrichtungen vor, als uns Supermarkt und Gartencenter glauben machen wollen.“ Grund genug, sich für die neue Gartensaison im Biosortiment der Saatguthändler nach alten, oft fast vergessenen Sorten umzusehen. Alte Sorten bringen Vielfalt Perfektes Aussehen und hohe Erträge galten lange als zentrale Qualitätsmerkmale für Obst- und Gemüsesorten. Auf der Strecke blieb dabei mitunter der Geschmack – und vor allem die Vielfalt. Gerade als Hobbygärtner lohnt es sich alte Sorten wiederzuentdecken. Denn hier kann man von roten Kartoffeln über blaue Bohnen bis zu besonders aromatischen Fleischtomaten wahre Schätze entdecken. Das entsprechende Saatgut findet man im versierten Fachhandel oder im Internet.

Da die alten Sorten „samenfest“ sind, also aus den Samen der Früchte neue Pflanzen gezogen werden können, werden zahlreiche Sorten auch über Börsen getauscht. Dem Entdeckergeist sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Ob am Ende auch alles gelingt? Das erfordert mitunter etwas Geduld beim Ausprobieren, denn jeder Garten hat sein ganz eigenes Mikroklima, in dem einige Sorten besser wachsen als andere. Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut gezielt nach alten Sorten aus der eigenen Region. Diese sind oft sogar robuster als Neuzüchtungen, da sie perfekt an die jeweiligen Bedingungen angepasst sind.


Biosaatgut erhöht die Artenvielfalt


Auch wer sich nicht gleich für große Experimente entscheidet, sollte bei der Auswahl des Saatguts genauer hinschauen und auf Bioqualität setzen. Denn hier finden sich keine sogenannten Hybriden, durch bestimmte Züchtungsformen gewonnene Pflanzen. Diese bringen zwar oft die dickeren Kartoffeln, lassen sich in der Regel aber nicht vermehren und verbreiten sich nicht von selbst. Das Saatgut muss jedes Jahr neu gekauft werden und die Sortenvielfalt ist deutlich eingegrenzt. Der Kauf von Biosaatgut ist deshalb immer auch ein Beitrag zur Artenvielfalt.

Zudem muss man sich beim Biosaatgut keine Sorgen um mögliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln machen. 


Zugegeben: Das Bio-Gemüse aus dem Garten fällt mitunter etwas kleiner aus und die Früchte sind weniger gleichförmig perfekt – dafür isst man nicht nur gesünder, sondern kann auch aus der ganzen Vielfalt der Natur schöpfen.